Das Amt Barth

Was ist ein Amt?

Ämter gibt es in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.
Die für uns relevanten Einzelheiten sind in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – dort in der Amtsordnung  - geregelt (KV M-V § 125 bis § 148).

Organe des Amtes sind
     1. Amtsausschuss und
     2. Amtsvorsteher

Der Amtsausschuss ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Amtes. Er besteht aus allen amtsangehörigen Bürgermeistern sowie weiteren Mitgliedern. Gemeinden mit unter 500 Einwohnern entsenden in den Amtsausschuss den Bürgermeister, Gemeinden über 500 bis 1000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden über 1000 bis 2000 Einwohner: zwei und Gemeinden über 3500 Einwohner: sechs.

Aufgaben des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er ist ehrenamtlich tätig.