Aktuelle Meldungen

UPDATE: Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz

ACHTUNG! ÄNDERUNG AB DEM 01.01.2026 IN DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN NACH DEM KINDERTAGESFÖRDERUNGSGESETZ (KIFÖG M-V)

Amt Barth, den 05.06. 2025

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

 

wir bitten Sie, folgende Anträge zuständigkeitshalber ab dem 01.01.2026 beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagestätten zu stellen:

 

  • Antrag auf Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V)

 

  • Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten in einer Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege gemäß § 29 Absatz 2 des Gesetzes Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) in Verbindung mit § 90 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch VIII

 

Wenn Ihr Kind zum o. g. Zeitpunkt eine/n Kindertagespflege/Kindertageseinrichtung/Hort im Landkreis Vorpommern-Rügen besuchen soll oder Änderungen in Ihren persönlichen, familiären oder beruflichen Verhältnissen in Bezug auf eine bestehende Förderung auftreten, so weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen postalisch an den 

 

Landkreis Vorpommern-Rügen 

Fachdienst Jugend  

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund 

 

zu senden ist.

 

 

Die Sprechzeiten beim Landkreis stellen sich wie folgt dar: 

 

Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr 

Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. 

 

Der Antrag kann auch per E-Mail (FG22.30@lk-vr.de) gesandt werden.  

 

 

Alle noch derzeit im Amt Barth anhängigen Antragsverfahren sowie Anträge, welche bis zum 31.12.2025 im Amt Barth eingehen, werden durch die sachbearbeitende Stelle ordnungsgemäß abgearbeitet. Danach ist keine direkte Antragstellung mehr über das Amt Barth möglich. Die Antragsformulare werden Ihnen auf der Homepage des Landkreises VR unter dem nachfolgenden Link bereitgestellt:

 

www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Jugend/KiTa-Tagespflege/Formulare/

 

Die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen werden mit einem Informationsschreiben 

über die Änderung ab 01.01.2026 in Kenntnis gesetzt.