Information der Gemeindewahlleitung
Aus gegebenen Anlass wird darüber informiert, dass am Wahlsonntag (09.06.2024) im Wahllokal und auch zur Beantragung für die Briefwahlunterlagen im Briefwahllokal ein amtlicher Ausweis (Personalausweis) ausreicht. Das Vorzeigen der Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht zwingend notwendig.
Anträge auf Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich oder elektronisch (wahlschein@amt-barth.de) gestellt werden. Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an das Amt Barth zurückgeschickt werden.
Persönliche Briefwahl
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen.
Folgende Öffnungszeiten hat das Briefwahlbüro des Amtes Barth:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 038231/37162 oder 038231/37161 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maik Schewelies
Gemeindewahlleiter