Aktuelle Meldungen

Schiedsstelle des Amtes Barth

Schiedsstelle des Amtes Barth
Die Schiedsstelle des Amtes Barth hat ihre Arbeit unter neuer Besetzung aufgenommen.
An jedem 1. Dienstag im Monat von 17:00 – 18:00 Uhr ist die Schiedsfrau, Frau Kerstin Görs, im Amt Barth, Zimmer 112 und nimmt die Anliegen der Schlichtungssuchenden entgegen.
Sollte außerhalb der Sprechstunde Beratungsbedarf bestehen, können Sie diesen telefonisch anmelden unter Tel. 038231 – 37-113 (Frau Anke Haß). Ihr Anliegen wird dann zur Terminvereinbarung an Frau Görs weitergeleitet.
In welchen Fällen können Sie die Schiedsstelle in Anspruch nehmen?
Hier eine Übersicht:

  • bürgerliche Rechtstreitigkeiten wie vermögensrechtliche Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung usw.)
  • außergerichtliche  Streitschlichtung bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht (Immissionen, Überwuchs, Überfall, Grenzbaum)
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Streitschlichtung in Fällen wie Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfache Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung usw.