Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
  • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
  • bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
  • Ausnahme: gültiger (vorläufiger/regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
  • ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweise verfügen automatisch über OnlineAusweisfunktion, mit der sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausgewiesen werden kann
    • Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
  • bei Beantragung: Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf einem Chip des Ausweises gespeichert
  • Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen

Wenn Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung ändern lassen, wird Ihr Personalausweis ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

Volltext

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  • alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
  • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
  • Scheidungsurkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.

Od 1 maja 2025 r. w procesie składania wniosków akceptowane będą wyłącznie cyfrowo utworzone fotografie biometryczne.
Zdjęcie może być wykonane przez zewnętrznych usługodawców (np. fotografów), którzy udostępniają je organowi paszportowemu lub organowi wydającemu dowody osobiste w chmurze w celu pobrania.
Alternatywnie, zdjęcia cyfrowe można zazwyczaj wykonać również w urzędzie paszportowym lub dowodu osobistego.
W razie potrzeby dowiedz się przed wizytą, czy zdjęcie może zostać wykonane w urzędzie.
Wydrukowane zdjęcia paszportowe, które przyniosłeś ze sobą, mogą być przetwarzane tylko w wyjątkowych przypadkach.

From May 1, 2025, only digitally created biometric photographs will be accepted in the application process.
The photograph can be taken by external service providers (e.g. photographers) who make it available to the passport or ID card authority in a cloud for retrieval.
Alternatively, digital photographs can usually also be taken at the passport or ID card authority.
If necessary, find out before your appointment whether the photo can be taken at the authority.
Printed passport photos that you bring with you can only be processed in exceptional cases.

Voraussetzungen

  • Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihre Fingerabdrücke werden vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth
E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten :

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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