Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen

Neuausstellung des Bewohnerparkausweises bei Verlust

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Volltext

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Voraussetzungen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

allgemeine Leistungsklage

zuständige Stelle

Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth
E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten :

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

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