Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages in den Berufen der Landwirtschaft oder Hauswirtschaft beantragen

Kurzfassung

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG; Eintragung
  • Auszubildende müssen zu Beginn der Ausbildung in das Verzeichnis der zuständigen Stelle (zumeist: jeweilige Kammer) eingetragen werden.
  • Antrag muss durch Sie, die Ausbildenden, bei der zuständigen Stelle (zumeist: Kammer) eingereicht werden
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen
  • vor Ausbildungsbeginn
  • Eintragung durch Ausbildungsstätte
  • Höhe der Gebühr hängt von der zuständigen Stelle ab
  • zuständige Stelle nach BBiG: zumeist Kammern

Die Eintragung ist für die Berufe der Landwirtschaft oder Hauswirtschaft bei dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) zu beantragen.

Volltext

Die Eintragung umfasst für jedes Berufsausbildungsverhältnis 

  1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  2. Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach diesem Gesetz oder nach der Handwerksordnung einschließlich Ausbildungsberuf,
  3. Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen,
  4. Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  5. Berufsausbildung im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums,
  6. Tag, Monat und Jahr des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung,
  7. die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages vereinbarte Vergütung für jedes Ausbildungsjahr,
  8. Tag, Monat und Jahr des vertraglich vereinbarten Beginns und Endes der Berufsausbildung sowie Tag, Monat und Jahr einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses,
  9. Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  10. Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtliche Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  11. Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

Gebühren

Es werden gegenüber dem Ausbildungsbetrieb Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben. Für Auszubildende ist die Eintragung kostenfrei.

Gebühr: 50,00 EUR
Vorkasse: nein

Fristen

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.

Entsprechendes gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Ausfertigung der Vertragsniederschrift beziehungsweise Kopie
  • eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung (Ausbildungsplan)
  • bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
  • bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (zum Beispiel Schulzeugnisse)
  • bei Anrechnung von Ausbildungszeiten: Kopien der entsprechenden Unterlagen (zum Beispiel vorangegangener Ausbildungsvertrag, Zwischenprüfungsbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen der überbetrieblichen Ausbildung, gegebenenfalls Ausbildungsnachweis/ Berichtshefter - nach Aufforderung)

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller Voraussetzungen ca. 2 Wochen.

Voraussetzungen

Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in das Verzeichnis einzutragen, wenn 

  • der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht,
  • die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und
  • für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zur Einsicht vorgelegt wird.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 640

Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!