- Verdeutlichen der Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz
- Vermeiden von Überbauungen von Grundstücksgrenzen bei neu zu errichtenden Bauwerken in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze
- Amtlicher Lageplan erforderlich
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
-
Zuständig
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.
Volltext
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.
Handlungsgrundlage(n)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)
Amtlicher Lageplan
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid
Formulare
formlos
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
zuständige Stelle
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros