Jagdschein für Falkner beantragen

Wer die Falknerei ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sowie eines gültigen Falknerjagdscheines sein.

Wer die Falknerei ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sowie eines gültigen Falknerjagdscheines sein.

Volltext

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur vereinfachten Jägerprüfung (ohne Schießprüfung) eine Falknerprüfung bestanden hat. Er muss darin ausreichende Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd nachweisen. 

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. Voraussetzung für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist die Erteilung des Jagdscheines.

Für Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden
  • gegebenenfalls Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag
  • Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene vereinfachte Jägerprüfung, Bescheinigung „Kundige Person“, Lichtbild
  • Neuausstellung: Jagdschein
  • Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Falknerjagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene Falknerprüfung, Lichtbild
  • Neuausstellung: Falknerjagdschein

Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Falknerjugendjagdschein von der Unteren Jagdbehörde erteilt werden
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz i. V. m. Waffengesetz (WaffG)
  • bestandene vereinfachte Jägerprüfung
  • bestandene Falknerprüfung
  • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
  • gültiger Jagdschein

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung des Jagd- und des Falknerjagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung und Entrichtung der Jagdscheingebühr der Jagdschein sowie der Falknerjagdschein gelöst werden. 

zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD31@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.