Grundstücke durch Umlegungsbeschluss neu ordnen

  • gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren nach Baugesetzbuch
  • Bodenordnungsverfahren
  • Schaffen von Grundstücken, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind
  • Neue Grundstücke mit mindestens dem gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke
  • Bebauungsplan als Voraussetzung
  • Gesetzlich geregelter Verfahrensablauf
  • Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch), um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Volltext

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.

keine

Voraussetzungen

Bebauungsplan

Verfahrensablauf

1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

6. Inkrafttreten

7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

Formulare

keine

weiterführende Informationen

gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

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Zuständige Stellen und Formulare

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Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth
E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

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Sprechzeiten :

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
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Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
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Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

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Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD41@lk-vr.de

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