- lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes
- Archivunterlagen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.
Volltext
Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.
Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:
- Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
- Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
- Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
- Liegenschaftsbuch.
Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:
- Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
- dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
- dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.
keine
Verfahrensablauf
Antragstellung (am besten persönlich in der Auskunft der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Unterlagen, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheides
Formulare
keine
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise