Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen
  • Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur  Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
  • schriftlicher Antrag notwendig
  • Antragsteller: Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers
  • zuständig: Bescheinigungsbehörde/untere Denkmalschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Denkmal befindet
  • gebührenpflichtig
  • Bescheinigung ist als Nachweis bei der Beantragung von steuerlichen Vergünstigungen beim zuständigen Finanzamt erforderlich.
  • Das Finanzamt prüft zusätzlich zur Bescheinigung noch andere steuerliche Voraussetzungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, damit die steuerlichen Vergünstigungen berücksichtigt werden können.

Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.

Volltext

Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.

Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.

Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft zusätzlich zur Bescheinigung noch andere steuerliche Voraussetzungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen erhalten können.

Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgend verlinkten Informationsblatt zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG

Dalsze informacje można znaleźć w załączonej poniżej karcie informacyjnej dotyczącej możliwości uzyskania korzyści podatkowych zgodnie z §§ 7i, 10f, 11b niemieckiej ustawy o podatku dochodowym (EStG).

For further information, please refer to the information sheet linked below on claiming tax benefits under sections 7i, 10f, 11b of the German Income Tax Act (EStG).

  • Bei Vertretung: Vollmacht,
  • Planungsunterlagen Bestand,
  • Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen,
  • Begründung der Verpflichtung beziehungsweise steuerliche Abstimmung vor Beginn der Maßnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde (zum Beispiel im Zuge eines Baugenehmigungsverfahren, einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert)
  • Originalrechnungen (Schlussrechnungen; Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung),
  • Kassenzettel (müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen)

Die Bescheinigungsbehörde stellt die Rechnungen nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Eigentümern der Gebäude wieder zur Verfügung.

Die Rechnungen und Kassenzettel können entsprechend der nachfolgend verlinkten "Vorlage zur Aufstellung der Kosten" zugeordnet und beschriftet werden. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen Sie die ausgefüllte Datei (Aufstellung der Kosten) im PDF-Format abspeichern und anschließend im Online-Dienst hochladen.

The invoices and receipts can be assigned and labeled according to the "List of costs template" linked below. As part of the online application, you must save the completed file (statement of costs) in PDF format and then upload it to the online service.

Faktury i rachunki można przyporządkować i oznaczyć zgodnie z "Wzorem zestawienia kosztów", do którego link znajduje się poniżej. W ramach wniosku online należy zapisać wypełniony plik (zestawienie kosztów) w formacie PDF, a następnie przesłać go do serwisu online.

Voraussetzungen

Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage.
Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um

  • das Baudenkmal zu erhalten (insbesondere die Substanz),
  • die sinnvolle Nutzung sicherzustellen (zum Beispiel durch  Heizungsanlagen oder Toiletten),
  • besondere denkmalbedingte Pflege und Unterhaltung zur ermöglichen (zum Beispiel restauratorische Wartung) oder
  • das äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs/einer Gesamtanlage, in dem/der sich das Gebäude befindet, zu erhalten.

Dabei sind nur solche Maßnahmen bescheinigungsfähig, die der Eigentümer mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt hat. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Baugenehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert erfolgen.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen.

Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,

  • die Voraussetzungen,
  • in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,
  • ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch eine der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.

Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung ist.

Da die Bescheinigung objektbezogen ausgestellt wird, müssen Sie jeweils für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (zum Beispiel Tiefgarage), sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume grundsätzlich eine Einzelbescheinigung beantragen.

Bei Bauträger- oder Erwerbermodellen und Wohn- und Teileigentumsgemeinschaften können Sie stattdessen eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile beantragen. Dafür benötigen Sie die wirksamen Vollmachten der Erwerber.

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    • Dostępne formularze/usługi online: Nie
    • Wymagany formularz pisemny: Tak
    • Możliwy nieformalny wniosek: Nie
    • Konieczność osobistego stawiennictwa: Nie

    • Forms/online services available: No
    • Written form required: Yes
    • Informal application possible: No
    • Personal appearance necessary: No

    weiterführende Informationen

    In welcher Form Sie von der steuerlichen Vergünstigung profitieren, ist von der Nutzung des Gebäudes sowie der Art und Umfang der Maßnahme abhängig:

    a. Nutzung zur Erzielung von Einkünften

    Herstellungs- oder Anschaffungskosten
    Erzielen Sie im Zusammenhang mit dem Gebäude Einkünfte (zum Beispiel Nutzung im Betriebsvermögen oder Vermietung und Verpachtung), können Sie abweichend der üblichen jährlichen Abschreibung nach § 7 EStG in Höhe von 2 bzw. 2,5 oder 3 Prozent erhöhte Abschreibungen geltend machen. Diese betragen in den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 Prozent.

    Erhaltungsaufwendungen
    Von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Erhaltungsaufwendungen zu unterscheiden. Zu den Erhaltungsaufwendungen gehören insbesondere Kosten für die laufende Instandsetzung (zum Beispiel Ausbesserungsarbeiten, Erneuerung des Außenputzes und der Außenverkleidung). Diese können – soweit das Gebäude dazu dient, Einkünfte zu erzielen – in voller Höhe im Jahr ihrer Verausgabung abgezogen werden. Erhaltungsaufwendungen an begünstigten Objekten können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahren steuerlich verteilt werden (§ 11b EStG).

    b. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
    Nutzen Sie das förderungswürdige Gebäude nicht zur Erzielung von Einkünften, sondern zu eigenen Wohnzwecken, können Sie im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den 9 folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen wie Sonderausgaben steuerlich berücksichtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vorlage der Schlussrechnungen nicht möglich?

    Können Sie die Schlussrechnungen wegen der Insolvenz des Bauträgers nicht einreichen, müssen Sie die

    • die Insolvenz des Bauträgers nachweisen sowie
    • die begünstigten Aufwendungen/Kosten einzeln nach Gewerken durch ein vom Erwerber vorzulegendes Gutachten eines Bausachverständigen nachweisen.

    Der an den Bauträger gezahlte Kaufpreis bildet die Obergrenze der bescheinigungsfähigen Aufwendungen. Pauschalrechnungen von Handwerkern können nur berücksichtigt werden, wenn das Original-Angebot, das dem Pauschalvertrag zugrunde liegt, beigefügt ist. Wenn es zur Prüfung der Einzelleistungen erforderlich ist, kann die zuständige Bescheinigungsbehörde die Vorlage der Original-Kalkulation verlangen. Genehmigungs- und Prüfungsgebühren gehören zu den Kosten der genehmigten oder geprüften Baumaßnahme.

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

    zuständige Stelle

    zuständige Denkmalschutzbehörde

    • der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
    • of the districts, independent cities, large cities belonging to districts
    • dzielnic, samodzielnych miast, dużych miast należących do dzielnic
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    Zuständige Stellen und Formulare

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    Adresse:
    Fachgebiet 43.40 - Planung

    Heinrich-Heine-Str. 76
    18507 Grimmen, Stadt

    Telefon: 03831 115
    Telefax: +49 3831 357-444001

    Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
    E-Mail: FD43@lk-vr.de

    Öffnungszeiten:

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.