Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen

  • Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
  • Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland)
  • Auszüge aus den Bodenschätzungskarten
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig:
    • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Volltext

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

weiterführende Informationen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 41.50 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD41@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Formulare: