Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden

Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

Volltext

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Sachgebiet 20.10 / Finanzmanagement und Controlling

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

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Telefon: 038231 37-122

Webseite: Amt Barth
E-Mail: Petra.Markwardt@amt-barth.de

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Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

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