- Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- Nachweis ob Grenzüberbauten vorkommen.
- Kurze Beschreibung von potentiellen Überbauten
- Wird für Beleihungszwecke benötigt.
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
-
Zuständig:
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Volltext
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
keine
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Formulare
Formlose Antragstellung
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)