Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Kurzfassung

  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • Schriftlich oder online möglich.
  • Kann ganz oder teilweise beendet werden.
  • Endet automatisch wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
  • Endet automatisch wenn das Kind volljährig ist.
  • Endet automatisch wenn die Familie ins Ausland zieht.
  • Endet automatisch wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt).
  • Zuständig: Örtliches Jugendamt

Sie haben einen Beistand vom Jugendamt zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

zuständige Stelle

örtliches Jugendamt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage des Fachgebietes Amtsvormundschaft und Beistandschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FG22.10@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner: