Kinder- und Jugendärztlicher Dienst: Beratung in Anspruch nehmen

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Volltext

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Zum Aufgabengebiet gehören

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
  • Behindertenberatung,
  • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
  • Gesundheitsberichterstattung.

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

zuständige Stelle

das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefon: 03831 357-2301

Webseite: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FG33.20@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie über die Behördennummer 115 einen Termin.