Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

  • Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Volltext

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Zweck der Baulast ist es, baurechtliche Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. Gesetzen ergeben, durch Eintragung in das Baulastenverzeichnis zu sichern.

Eine Baulast wird allein durch Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde begründet. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so muss die Verpflichtungserklärung von allen Miteigentümern abgegeben werden. Ist ein Grundstück bereits veräußert und hat der Käufer bereits die Verfügungsgewalt über das Grundstück (Auflassungsvormerkung), so muss auch dieser die Verpflichtungserklärung abgeben. Für Erbbauberechtigte gilt dies ebenso.

Die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung muss vor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geleistet bzw. von einem Notar beglaubigt und insoweit anerkannt werden. Die Baulastübernahme kann auch durch einen Notar beurkundet werden.

Eine Baulast wird unbeschadet Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis wirksam eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Grundstücks. 

Baulastenlöschung

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

The purpose of the building encumbrance is to secure obligations under building law that do not already arise from public-law regulations or laws by entering them in the building encumbrance register.

A building encumbrance is established solely by declaration of the property owner to the lower building supervisory authority. If a property has several owners, the declaration of obligation must be submitted by all co-owners. If a property has already been sold and the purchaser already has power of disposal over the property (priority notice of conveyance), the purchaser must also submit the declaration of obligation. This also applies to heritable building rights.

The signature on the declaration of obligation must be made before the responsible lower building supervisory authority or certified by a notary public and recognized in this respect. The acceptance of the building encumbrance can also be notarized by a notary public.

A building encumbrance is effectively entered in the building encumbrance register without prejudice to the rights of third parties and also has effect vis-à-vis legal successors to the property.

Cancellation of building encumbrances

The building encumbrance shall be extinguished by written waiver by the building supervisory authority. The waiver shall be declared when a public interest in the building encumbrance no longer exists. Prior to the waiver, the obligated party and the beneficiaries of the building encumbrance shall be heard. The waiver becomes effective with the deletion of the building charge in the building charge register.

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung sind (auch bei Beurkundung durch den Notar) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (ausgefülltes Antragsformular, einfach)
  • Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (einfache Ausfertigung)
  • amtlicher Flurkartenauszug (einfache Ausfertigung)
  • bemaßter Lageplan M 1:500 mit Darstellung des belasteten und begünstigten Baugrundstückes sowie Darstellung der Baulastfläche in braun (vierfache Ausfertigung)

Der Lageplan muss den Anforderungen des § 7 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlageverordnung –BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006 genügen.

Bei Abgabe der Verpflichtungserklärung ist zur Legitimation der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen, bei Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizubringen.

Before submitting the declaration of obligation, the following documents must be submitted to the lower building supervisory authority (even if notarized by the notary):

  • Application for registration of a building encumbrance (completed application form, single copy)
  • Land register extract of the property to be encumbered (single copy)
  • official cadastral map excerpt (single copy)
  • dimensioned site plan M 1:500 with representation of the encumbered and benefited building plot as well as representation of the building charge area in brown (four copies)

The site plan must meet the requirements of § 7 of the Ordinance on Construction Documents and Notifications by Building Authorities (Bauvorlageverordnung -BauVorlVO M-V) of 10.07.2006.

When submitting the declaration of commitment, the identity card or passport must be presented for legitimation; in the case of companies, an excerpt from the commercial register must be provided.

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Formulare

keine

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / E-Mail über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

You can receive the application by mail / e-mail via the telephone service (03831 357-1000) or in person at our four citizen service locations, depending on your preference:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen on Rügen

zuständige Stelle

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

sh. zuständige Stelle

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD43@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD43@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.