Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen

Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Volltext

Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

Handlungsgrundlage(n)

  • Kommunale Friedhofssatzung
  • Kommunale Friedhofsgebührensatzung
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth
E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten :

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

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