Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen

  • Jagdschein Ersatz 
  • Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Rechtsbehelf

not required

nicht erforderlich

niewymagany

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD31@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.