Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Fristen

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Wasserwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FG44.10@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.