Kurzfassung
- finanzielle Zuwendung der Kommunen zur Erhaltung und Pflege von Denkmalen
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen
- für Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz
- Höhe der Zuwendung nach Maßgabe der kommunalen Haushalte
Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie gegebenenfalls kommunale Fördermittel beantragen.
Volltext
Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.
Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.
Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.
Gebühren
Handlungsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht
- Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche bzw. Baugenehmigung)
- bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
- Kostenschätzungen
Voraussetzungen
- Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln.
- Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
- Der Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.
zuständige Stelle
- Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte als untere Denkmalschutzbehörden.sowie
- Gemeinden