Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen

  • Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung beantragen, um Klarheit über den Grenzverlauf zu erhalten
  • Durchführung einer Liegenschaftsvermessung durch zuständige Stelle zur Feststellung oder Wiederherstellung von Grenzpunkten und deren Abmarkung zur Kennzeichnung der Grenze in der Örtlichkeit
  • antragsberechtigt sind nur bestimmte Personen:
    • Grundstückseigentümer,
    • Nutzungsberechtigte,
    • Personen mit berechtigten Interesse oder
    • durch oben genannten Personenkreis bevollmächtigte Personen
  • Detailfragen zum Antrag müssen gegebenenfalls mit dem Antragsteller besprochen werden (Leistungsumfang, Kostenschätzung etc.)
  • zuständig: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.

Volltext

Nicht immer ist der tatsächliche Grenzverlauf in der Örtlichkeit bekannt und das Wissen um den genauen Verlauf kann beispielsweise durch Eigentumswechsel in Vergessenheit geraten.

Durch eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung der Grenzpunkte und deren Abmarkung wird die Grenze in der Örtlichkeit wieder sichtbar gemacht und Rechtssicherheit geschaffen. Konflikte können dadurch vermieden werden.

Der Unterschied zwischen der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung liegt darin, dass Grenzpunkte, die in der Vergangenheit bereits einmal festgestellt wurden, wiederhergestellt werden. Hierfür fällt eine reduzierte Gebühr an.

Für die Grenzfeststellung und die Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte anhand der Nachweise im Liegenschaftskataster durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ermittelt. Soweit nicht bereits vorhanden, werden die Grenzpunkte dann in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Gegebenenfalls beschädigte oder falsch sitzende Grenzzeichen werden gerichtet und verlorengegangene Grenzzeichen ersetzt.

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden anschließend im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Die Abmarkung kann auch allein beantragt werden. Dies ist erforderlich, wenn die örtliche Kennzeichnung im Rahmen einer früheren Liegenschaftsvermessung zurückgestellt wurde.

  • Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist:
    • formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
    • bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
    • formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung stellen, wenn Sie:

  • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin
  • erbbau- oder nutzungsberechtigte Person
  • eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
  • vom obigen Personenkreis bevollmächtigt

sind.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.

Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die beantragten Grenzpunkte anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters zu ermitteln und diese in der Örtlichkeit zu kennzeichnen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt. Anschließend werden Sie und die betroffenen Rechtsinhaber zu einem Grenztermin eingeladen, an dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.

Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage dieser Vermessungsvorschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS).
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung

zuständige Stelle

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 41.10 - Vermessung

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD41@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise

Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk, Stadt

Telefon: 03973 20750
Telefax: 03973 207519

Webseite: https://vermessung-pasewalk.de/
E-Mail: zeise@vermessung-zeise.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich

Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 80137-0
Telefax: 0381 80137-22

Webseite: https://vermessung-sperlich.de/
E-Mail: kontakt@vermessung-sperlich.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm

Bülower Straße 24
19217 Rehna, Stadt

Telefon: 038872 603-25
Telefon: 038872 603-27
Telefax: 038872 603-64

E-Mail: info@geo-land-mv.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp

Straße der Einheit 7
17309 Jatznick

Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422

Webseite: https://www.haff-vermessung.de/
E-Mail: service@haff-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky

Marienstraße 22-24
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: 03834 57520
Telefax: 03834 575252

Webseite: https://www.vermessung-sankowsky.de/
E-Mail: oebvi.sankowsky@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius

Heinrich-Heine-Straße 39
17139 Malchin, Stadt

Telefon: 03994 633363
Telefax: 03994 632418

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: moebius@stmoebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek

Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 591670
Telefax: 0385 5916711

Webseite: https://www.vb-gajek.de/
E-Mail: info@vb-gajek.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs

Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow

Telefon: 038428 631302
Telefax: 038428 636788

E-Mail: info@ivb-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle

Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 776710
Telefax: 0381 7767119

Webseite: https://hansch-bernau.de/
E-Mail: info@hansch-bernau.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh

Lange Str. 50
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03821 390262
Telefax: 03821 390263

Webseite: https://www.vermessung-zeh.de/
E-Mail: info@vermessung-zeh.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius

Rostocker Str. 14a
18069 Lambrechtshagen

Telefon: 0381 776-490

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: info@vermessung-moebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267-008
Telefax: 03871 267-009

Webseite: https://www.vermessung-hiltscher.de/
E-Mail: vbhiltscher@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert

Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt

Telefon: 03881 7860-0
Telefax: 03881 7860-40

Webseite: https://www.vermessung-schubert.de/
E-Mail: info@vermessung-schubert.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy

Am Anger 8
17039 Zirzow

Telefon: 0395 5443477
Telefax: 0395 5443479

Webseite: https://www.vermessung-neubrandenburg.de/
E-Mail: torsten.sy@t-online.de