Baustelle einrichten und sicher betreiben

Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden .

Volltext

Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden .

Baustelleneinrichtungen einschließlich Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünften dürfen als vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen verfahrensfrei errichtet werden. Zu den Baustelleneinrichtungen, die vor Ort der Ausführung des Vorhabens dienen, gehören u.a. auch Bauzäune, Absperrungen, Bauschilder, Gerüste, Materiallager und Toiletten.

Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen und mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen, das die Bezeichnung des Vorhabens sowie die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers, des Bauleiters und der Unternehmer für den Rohbau enthalten muss.

Für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle sind die Unternehmen für ihren Bereich verantwortlich. Die umfassende Verantwortung des Bauherrn wird in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) definiert.

Gebühren

Bauordnungsrechtliche Gebühren fallen nicht an.

erforderliche Unterlagen

Die Einrichtung von Baustellen ist bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Unterlagen sind insoweit bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einzureichen.

Formulare

Nicht erforderlich

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Bemerkungen

99006010000000
 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD43@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD43@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.