Als Gemeinde können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen im Bereich des Brandschutzwesens beantragen (Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer).
Handlungsgrundlage(n)
zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.