- Sperrmüll Abholung Anmeldung
- Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
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Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, zum Beispiel
- Sammlungen im Bringsystem (Abgabe an den Wertstoffhöfen)
- Sammlungen im Holsystem (Straßensammlungen oder direkte Abholung bei privaten Haushalten)
- zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
- die Abfallgebühren und den
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organami publicznymi odpowiedzialnymi za gospodarkę odpadami są powiaty i niezależne miasta.
In Mecklenburg-Vorpommern, the public waste management authorities are the districts and independent towns.