Heimarbeit: Liste der beschäftigten Personen halbjährlich übermitteln

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
  • Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
  • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
  • in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
    • der Vor- und Nachname der Beschäftigten
    • das Geburtsdatum
    • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • ggf. der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
  • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
  • zuständige Stelle:
  • Arbeitsschutzaufsichten der Bundesländer

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

Volltext

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

  • Heimarbeitsliste

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Rechtsbehelf

keine

zuständige Stelle

Państwowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych
Departament Bezpieczeństwa i Higieny Pracy
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

State Office for Health and Social Affairs
Occupational Safety and Health Department
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund

Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: +49 385 588-59982

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Arbeitsschutz - Standorte und Kontakt
E-Mail: arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.de