Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen

Wenn Sie Ihre aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen (verschmelzen) möchten, können Sie eine Verschmelzung beantragen.

Volltext

Wenn Sie Ihre unmittelbar aneinandergrenzenden Flurstücke verschmelzen (zusammenlegen) möchten, dann können Sie die Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) beantragen. Unmittelbar aneinandergrenzende Flurstücke haben mindestens eine gemeinsame Flurstücksgrenze.

Gehören die Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke vorher im Grundbuch miteinander vereinigt sein. Die Flurstücke gehören grundbuchrechtlich zu einem Grundstück, wenn diese im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden. Des Weiteren dürfen keine sonstigen grundbuchseitigen Hindernisse, wie insbesondere unterschiedliche Belastungen, vorliegen.

Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken werden diese zu einem neuen Flurstück zusammengefasst. Die betroffenen trennenden Flurstücksgrenzen fallen weg. Damit bedeutungslos gewordene Abmarkungen können entfernt werden.

Die zuständige Stelle erstellt eine Vermessungsschrift, in der die Veränderung im Liegenschaftskataster (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieser Vermessungsschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde dann das Liegenschaftskataster.

Gebühren

  • Eine Verschmelzung, die in Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung zur Flurstücksbildung durch Zerlegung erfolgt, ist kostenfrei.
  • Die Gebühr für die Verschmelzung beträgt 73,78 Euro je neu gebildetes Flurstück.
  • Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese betragen 30 Euro je Antrag.

Fristen

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Flurstücksbildung durch Verschmelzung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist:
    • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
    • formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Bearbeitungsdauer

  • drei bis zwölf Monate

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Verschmelzung stellen, wenn Sie:

  • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin
  • erbbau- oder nutzungsberechtigte Person oder
  • vom obigen Personenkreis bevollmächtigt

sind.

Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken müssen diese vorher miteinander grundbuchrechtlich vereinigt sein. Das bedeutet, dass die Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden. Des Weiteren dürfen keine sonstigen grundbuchseitigen Hindernisse, wie insbesondere unterschiedliche Belastungen, vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Flurstücksbildung durch Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.

Zunächst stellt die zuständige Stelle eine Verschmelzungsvoranfrage beim Grundbuchamt, um zu klären, ob eine Verschmelzung möglich ist. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen zu einem Grundstück gehören und gleich belastet sein. Die Flurstücke gehören zu einem Grundstück, wenn diese im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden.

Ist die beantragte Verschmelzung laut Grundbuchamt nicht möglich ist, prüft das Grundbuchamt, ob zumindest eine Vereinigung möglich ist. Ist eine Vereinigung laut Grundbuchamt möglich, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, dass Sie zuerst eine Vereinigung beim Grundbuchamt beantragen müssen. Ist eine Vereinigung laut Grundbuchamt auch nicht möglich, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, dass die beantragte Verschmelzung wegen fehlender grundbuchrechtlicher Voraussetzungen nicht vorgenommen werden kann.

Ist die beantragte Verschmelzung laut Grundbuchamt möglich, prüft die zuständige Stelle, ob wegen wegfallender Grenzen auch Abmarkungen entfernt werden müssen:

  • Wenn Abmarkungen entfernt werden müssen, führt die zuständige Stelle eine Vermessung durch. Dafür findet ein Vermessungstermin statt, welcher Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt wird. Nach dem Vermessungstermin lädt Sie die zuständige Stelle zu einem Grenztermin ein, in welchem Sie und weitere betroffene Rechtsinhaber über das Entfernen der Abmarkung angehört werden. Am Ende des Grenztermins gibt die zuständige Stelle das Entfernen der Abmarkung bekannt. Wenn das Entfernen der Abmarkung bestandskräftig geworden ist, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift.
  • Wenn keine Abmarkungen entfernt werden müssen, erstellt die zuständige Stelle gleich die Vermessungsschrift und übersendet den betroffenen Rechtsinhabern einen Auszug aus der Vermessungsschrift.

Auf Grundlage der Vermessungsschrift ändert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und informiert anschließend das zuständige Grundbuchamt über die erfolgte Verschmelzung, sodass diese auch grundbuchrechtlich vollzogen wird.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung

zuständige Stelle

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure beziehungsweise die zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 41.20 - Fortführung

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage des Fachdienstes Kataster und Vermessung
E-Mail: FD41@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise

Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk, Stadt

Telefon: 03973 20750
Telefax: 03973 207519

Webseite: https://vermessung-pasewalk.de/
E-Mail: zeise@vermessung-zeise.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich

Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 80137-0
Telefax: 0381 80137-22

Webseite: https://vermessung-sperlich.de/
E-Mail: kontakt@vermessung-sperlich.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm

Bülower Straße 24
19217 Rehna, Stadt

Telefon: 038872 603-25
Telefon: 038872 603-27
Telefax: 038872 603-64

E-Mail: info@geo-land-mv.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp

Straße der Einheit 7
17309 Jatznick

Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422

Webseite: https://www.haff-vermessung.de/
E-Mail: service@haff-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky

Marienstraße 22-24
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: 03834 57520
Telefax: 03834 575252

Webseite: https://www.vermessung-sankowsky.de/
E-Mail: oebvi.sankowsky@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius

Heinrich-Heine-Straße 39
17139 Malchin, Stadt

Telefon: 03994 633363
Telefax: 03994 632418

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: moebius@stmoebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek

Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 591670
Telefax: 0385 5916711

Webseite: https://www.vb-gajek.de/
E-Mail: info@vb-gajek.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs

Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow

Telefon: 038428 631302
Telefax: 038428 636788

E-Mail: info@ivb-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle

Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 776710
Telefax: 0381 7767119

Webseite: https://hansch-bernau.de/
E-Mail: info@hansch-bernau.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh

Lange Str. 50
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03821 390262
Telefax: 03821 390263

Webseite: https://www.vermessung-zeh.de/
E-Mail: info@vermessung-zeh.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius

Rostocker Str. 14a
18069 Lambrechtshagen

Telefon: 0381 776-490

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: info@vermessung-moebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267-008
Telefax: 03871 267-009

Webseite: https://www.vermessung-hiltscher.de/
E-Mail: vbhiltscher@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert

Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt

Telefon: 03881 7860-0
Telefax: 03881 7860-40

Webseite: https://www.vermessung-schubert.de/
E-Mail: info@vermessung-schubert.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy

Am Anger 8
17039 Zirzow

Telefon: 0395 5443477
Telefax: 0395 5443479

Webseite: https://www.vermessung-neubrandenburg.de/
E-Mail: torsten.sy@t-online.de