Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen

  • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T
  • mit der Fahrerlaubnisklasse können Antragstellende forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h fahren (jeweils auch mit Anhängern).
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.

Volltext

Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
  • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Competent driving license authority

Właściwy organ wydający prawo jazdy

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Competent driving license authority

Właściwy organ wydający prawo jazdy

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Führerscheinbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: Fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Termine können Sie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren oder über die Online-Terminvereinbarung.