Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
  • als Nachweis der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassung kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
  • enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
  • muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
  • EU-weit gültig
  • früher war das der Fahrzeugschein
  • Beantragung online über i-Kfz oder persönlich möglich
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Verfahrensablauf

Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Zulassungsbehörde des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt oder der kreisangehörigen Stadt

Organ wydający licencje w okręgu, dużym mieście należącym do okręgu lub mieście należącym do okręgu

Registration authority of the district, the large city belonging to the district or the city belonging to the district

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Zulassungsbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefon: 03831 357-1000

E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:
  • Für den Besuch in der Zulassungsbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115 oder über unser Online-Terminvereinbarungssystem.  
  • Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
  • Freitag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.