Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen

Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Teil Ihres Flurstückes abtrennen möchten, zum Beispiel um diesen Teil zu verkaufen, oder Sie haben sich mit einer grundstücksbesitzenden Person über den Kauf einer Teilfläche geeinigt, dann können Sie die dafür vorbereitend notwendige Zerlegung bei einer zuständigen Stelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) beantragen.

Bei der Liegenschaftsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen mit den beteiligten Grundstückseigentümern neu festgelegt. Der neue Grenzverlauf wird durch Abmarkung (in der Regel durch das Setzen von Grenzmarken) in der Örtlichkeit gekennzeichnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Flurstücksbildung auch durch eine sogenannte Sonderung erfolgen. Dabei wird der neue Grenzverlauf ohne örtliche Vermessungsarbeiten anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters festgelegt. Im Vergleich zur normalen Zerlegung ergibt sich dadurch eine geringere Gebühr. Allerdings muss die Kennzeichnung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig nachgeholt werden.

Die zuständige Stelle erstellt eine Vermessungsschrift, in welcher die Veränderung im Liegenschaftskataster (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieser Vermessungsschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Liegenschaftskataster.

Gebühren

  • Die Gebühr ist abhängig von der Vermessungsfläche und dem Bodenwert.
  • Die Mindestgebühr für die Zerlegung beträgt 1.832,60 Euro.
  • Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese beträgt 12 % der Vermessungsgebühr für die Zerlegung.

Fristen

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist (zum Beispiel Erwerber oder Erwerberin):
    • formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
    • bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
  • Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
    • formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Bearbeitungsdauer

  • sechs bis zwölf Monate

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Zerlegung stellen, wenn Sie:

  • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin,
  • eine erbbau- oder nutzungsberechtigte Person,
  • eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
  • vom obigen Personenkreis bevollmächtigt

sind.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.

Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die bestehenden Grenzen zu ermitteln und die gewünschten neuen Grenzen festzulegen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt.

Anschließend lädt die zuständige Stelle Sie und weitere betroffene Rechtsinhaber zu einem Grenztermin ein, bei dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.

Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage der Vermessungsschrift ändert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und informiert anschließend das zuständige Grundbuchamt über die erfolgte Zerlegung, so dass diese auch grundbuchrechtlich vollzogen wird (Teilung).

Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Abmarkung und Grenzfeststellung

zuständige Stelle

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachgebiet 41.10 - Vermessung

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage des Fachdienstes Kataster und Vermessung
E-Mail: FD41@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise

Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk, Stadt

Telefon: 03973 20750
Telefax: 03973 207519

Webseite: https://vermessung-pasewalk.de/
E-Mail: zeise@vermessung-zeise.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich

Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 80137-0
Telefax: 0381 80137-22

Webseite: https://vermessung-sperlich.de/
E-Mail: kontakt@vermessung-sperlich.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm

Bülower Straße 24
19217 Rehna, Stadt

Telefon: 038872 603-25
Telefon: 038872 603-27
Telefax: 038872 603-64

E-Mail: info@geo-land-mv.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp

Straße der Einheit 7
17309 Jatznick

Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422

Webseite: https://www.haff-vermessung.de/
E-Mail: service@haff-vermessung.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky

Marienstraße 22-24
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: 03834 57520
Telefax: 03834 575252

Webseite: https://www.vermessung-sankowsky.de/
E-Mail: oebvi.sankowsky@t-online.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius

Heinrich-Heine-Straße 39
17139 Malchin, Stadt

Telefon: 03994 633363
Telefax: 03994 632418

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: moebius@stmoebius.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek

Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 591670
Telefax: 0385 5916711

Webseite: https://www.vb-gajek.de/
E-Mail: info@vb-gajek.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs

Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow

Telefon: 038428 631302
Telefax: 038428 636788

E-Mail: info@ivb-vermessung.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle

Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 776710
Telefax: 0381 7767119

Webseite: https://hansch-bernau.de/
E-Mail: info@hansch-bernau.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh

Lange Str. 50
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03821 390262
Telefax: 03821 390263

Webseite: https://www.vermessung-zeh.de/
E-Mail: info@vermessung-zeh.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius

Rostocker Str. 14a
18069 Lambrechtshagen

Telefon: 0381 776-490

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: info@vermessung-moebius.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267-008
Telefax: 03871 267-009

Webseite: https://www.vermessung-hiltscher.de/
E-Mail: vbhiltscher@t-online.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert

Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt

Telefon: 03881 7860-0
Telefax: 03881 7860-40

Webseite: https://www.vermessung-schubert.de/
E-Mail: info@vermessung-schubert.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

Detailansicht »

Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy

Am Anger 8
17039 Zirzow

Telefon: 0395 5443477
Telefax: 0395 5443479

Webseite: https://www.vermessung-neubrandenburg.de/
E-Mail: torsten.sy@t-online.de