Studienplatz beantragen

  • Studienplatz beantragen
  • Wenn man an einer Hochschule studieren möchte, benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung werden in der Regel von den Hochschulen bestimmt. Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung (früher Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) koordiniert.

Sie interessieren sich für einen Studienplatz an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur). Ob Ihr Abschluss zum Studium berechtigt, erfahren Sie an Ihrer Wunschhochschule.

Bei einigen Studiengängen müssen weitere Nachweise erbracht werden, zum Beispiel über:

  • Studierfähigkeitstests/Eignungstests
  • Künstlerische Eignungsprüfungen
  • absolvierte Berufsausbildungen,
  • Berufstätigkeiten,
  • Freiwilligendienste/Praktika.

Für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen (zum Beispiel Masterstudium), benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss).

Sollten Sie ausländische Schulabschlüsse haben, helfen Ihnen verschiedene online-Datenbanken (zum Beispiel DAAD, uni-assist, hochschulstart oder ZAB) Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden.

Die erforderlichen Unterlagen werden durch die jeweilige Hochschule benannt, zum Beispiel:

  • Antrag der Hochschule (online)
  • Antrag über hochschulstart.de (DoSV, ZV-Studiengänge)
  • Antrag über uni-assist (bei ausländischen Zeugnissen)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Sonstige Unterlagen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Verfahrensablauf

Der jeweilige Verfahrensverlauf hängt von der Hochschule, vom Studienplatz und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Rechtsbehelf

Die Rechtsbehelfe sowie dafür geltende Fristen sind den jeweiligen Bescheiden zu entnehmen.

zuständige Stelle

Hochschulen und Universitäten, an der Sie studieren möchten.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule für Musik und Theater Rostock

Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 5108-0

Webseite: https://www.hmt-rostock.de/

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Adresse:
Hochschule Neubrandenburg

Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 395 5693-0

Webseite: Hochschule Neubrandenburg

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Adresse:
Hochschule Wismar

Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt

Telefon: +49 3841 753-0

Webseite: Hochschule Wismar

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Adresse:
Universität Greifswald

Domstraße 11
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: +49 3834 420-0

Webseite: Universität Greifswald

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Adresse:
Universität Rostock

Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 381 498-1000

Webseite: Universität Rostock
E-Mail: pressestelle@uni-rostock.de