Gewerblicher Fischfang

Volltext

Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.

Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.

Gebühren

  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereibetriebes: EUR 25,00
  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereifahrzeuges: EUR 40,00
  • Entgelt für den Erlaubnisschein wird in Abhängigkeit von Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte berechnet

erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
  • Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Tage

Voraussetzungen

abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 710

Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.