Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
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Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname nach Hochzeit
- Anschrift bei Umzug
- Vornamen
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Ausweispflicht gilt für Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
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bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Ausnahme: Änderung der Anschrift im Chip und als Aufkleber
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erforderliche Unterlagen:
- aktueller Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passbild
- Frist: schnellstmöglich ändern lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Volltext
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passfoto
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.
From May 1, 2025, only digitally created biometric photographs will be accepted in the application process.
The photo can be taken by external service providers (e.g. photographers) who make it available to the ID card authority in a cloud for retrieval.
Alternatively, digital photos can usually also be taken at the ID card authority. Find out before your appointment whether the photo can be taken at the authority.
Printed passport photos you have brought with you or digital passport photos you have taken yourself cannot (or can no longer) be processed.
Od 1 maja 2025 r. w procesie składania wniosków akceptowane będą wyłącznie cyfrowo utworzone fotografie biometryczne.
Zdjęcie może zostać wykonane przez zewnętrznych usługodawców (np. fotografów), którzy udostępnią je organowi wydającemu dowody osobiste w chmurze w celu pobrania.
Alternatywnie, zdjęcia cyfrowe można zazwyczaj wykonać również w urzędzie ds. dowodów osobistych. Dowiedz się przed wizytą, czy zdjęcie może zostać wykonane w urzędzie.
Wydrukowane zdjęcia paszportowe, które przyniosłeś ze sobą lub cyfrowe zdjęcia paszportowe, które zrobiłeś samodzielnie, nie mogą (lub nie mogą już) być przetwarzane.
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
zuständige Stelle
Service hotline for the ID card and the online ID function
Infolinia serwisowa dla karty identyfikacyjnej i funkcja identyfikacji online
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion