Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

Volltext

Der Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

erforderliche Unterlagen

Keine

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

weiterführende Informationen

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Stelle

Gemeinde

Ansprechpunkt

Gemeinde

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