Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen

Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.

Volltext

Sie als Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln.

Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, müssen Sie den Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigen lassen.

Qualifizierungsbausteine befähigen zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Die Qualifizierungsbausteine haben einen klaren und verbindlichen Bezug zu einer Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsplan. Die Bausteine orientieren sich an der regionalen Arbeitsmarktsituation. Die Bausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sowie in sich abgeschlossen. Die Bausteine enden mit einem Kompetenznachweis.

Vorteile der Qualifizierungsbausteine sind die effiziente Hinführung förderbedürftiger Jugendlicher zur Ausbildung und systematische Qualifizierung. Als Anbieter von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie vor der Anwendung die Bescheinigung beantragen, dass diese mit dem Qualifizierungsbild übereinstimmen.

 Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein sollte zwischen 140 und 420 Stunden dauern. Dies entspricht beispielsweise 4 bis 12 Arbeitswochen, wenn

  • die Arbeitswoche 5 Arbeitstage hat
  • ein Arbeitstag 7 Stunden hat.

In besonderen Fällen können Sie von diesem zeitlichen Korridor abweichen. Die Gesamtdauer der Berufsausbildungsvorbereitung wird damit nicht eingeengt, da bei Bedarf mehrere unterschiedliche oder aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine absolviert werden können.

Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung. Betriebe können die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden.

Bei der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einhalten. Sie müssen bei der Entwicklung Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe aufgreifen. Sie müssen sich bei der Entwicklung auf den Ausbildungsrahmenplan beziehen.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der regional zuständigen Stelle.

Fristen

Die Qualifizierungsbausteine müssen vor ihrem Einsatz durch die zuständige Stelle bestätigt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Sie müssen Anbieter einer Berufsausbildungsvorbereitung sein.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen beantragen wollen:

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und gegebenenfalls bestätigt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts (Ministerium für Inneres und Bau MV, Landesamt für innere Verwaltung MV) sowie der Kirchen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 640

Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!