Fischereierlaubnis: Angelerlaubnisschein Küstengewässer für ein Jahr beantragen

Kurzfassung

  • Angelgewässer
    • Ausgabe von Jahresangelerlaubnissen
    • Ostsee, Bodden, Haffe in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV

Sie können  für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.

Volltext

Anglerinnen und Angler können für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.

Gebühren

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
für Erwerber, die am Tag des Erwerbes das 18. Lebensjahr vollendet haben

Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: nein
für Erwerber, die am Tag des Erwerbs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: ja
für behinderte Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG

Bearbeitungsdauer

Die Angelerlaubnis wird nach Eingabe der Daten und Bezahlung sofort an den Antragsteller versendet.

Voraussetzungen

Gültiger Fischereischein

Verfahrensablauf

  • Sie erwerben die Jahresangelerlaubnis online.
  • Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte oder Paypal.
  • Das online erworbene Fischereidokument wird als pdf-Datei per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse übersandt.
  • Das Dokument kann entweder ausgedruckt oder elektronisch mitgeführt werden.

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Dezernat LALLF 710

Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.