Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Binnenfischereistatistik).
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- ausgegebene Angelerlaubnisse
- Schäden.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
erforderliche Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.
weiterführende Informationen
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern