Volltext
Die rechtliche Betreuung wird grundsätzlich ehrenamtlich , mithin unentgeltlich geführt.
Der ehrenamtliche Betreuer/die ehrenamtliche Betreuerin hat einen Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen sowie auf Verlangen eines entsprechenden Vorschusses. Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise Fahrtkosten, Parkgebühren, Portokosten, Telefongebühren und Fotokopiekosten. Die Aufwendungen können einzeln abgerechnet werden oder es kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 Euro pro Jahr beansprucht werden, unabhängig davon, in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen angefallen sind. Wird nicht die pauschale Entschädigung gewählt, müssen die Aufwendungen einzeln belegt werden.
Hinweis: Auch Betreuer oder Betreuerinnen, die innerhalb ihrer Familie eine Betreuung führen, haben Anspruch auf Aufwendungsersatz.
Eine Vergütung für die ehrenamtliche Betreuung wird nur ausnahmsweise gewährt, wenn der Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Betreuung es rechtfertigen und der Betreute nicht mittellos ist.
Den entsprechenden Betrag kann der Betreuer oder die Betreuerin unmittelbar dem Vermögen des Betreuten entnehmen, falls ein ausreichendes Vermögen vorhanden und ihm die Vermögenssorge übertragen ist. Ist ihm die Vermögenssorge nicht übertragen, dann muss er die Festsetzung beim Betreuungsgericht beantragen. Ist der Betreute mittellos, richtet sich der Anspruch gegen die Landeskasse.
Sofern die Betreuung nicht im Wege einer ehrenamtlichen Betreuung werden kann, wird ein Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin eingesetzt. Berufsbetreuer haben einen Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
Hinweis: Da der Betreuer oder die Betreuerin dem Betreuten gegenüber für schuldhafte Pflichtverletzungen einstehen muss, ist es für ihn ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für den Personenkreis, der in Mecklenburg-Vorpommern eine ehrenamtliche Betreuung führt, hat das Land eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Näheres über diese Versicherung erfahren Sie bei dem zuständigen Amtsgericht (Abteilung für Betreuungssachen).
Aufstellung der Aufwendungen (mit Belegen)
Verfahrensablauf
Ist eine gerichtliche Festsetzung erforderlich, muss die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorgelegt werden. Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.
zuständige Stelle
Sąd rejonowy w Stralsundzie
Biuro główne:
Bielkenhagen 9
18437 Stralsund
Telefon:
(03831) 25
7-300
Faks:
(03831) 257-456
Oddział w Centrum Sprawiedliwości:
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telefon:
(03831)
257-300
Oddział w Bergen auf Rügen:
Schulstraße 1
18528 Bergen na Rugii
Telefon: (03838
) 8044-0
Faks: (03838
) 252576
Godziny pracy:
Poniedziałek, wtorek, czwartek, piątek: 09:00 - 12:00
Wtorek (budynek główny i oddział Bergen auf Rügen): 14:00 - 17:30
Wtorek (oddział w Centrum Sprawiedliwości): 14:00 - 16:30
Stralsund Local Court
Main office:
Bielkenhagen 9
18437 Stralsund
Telephone:
(03831) 257-300
Fax:
(03831) 257-456
Branch office in the Justice Center:
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telephone:
(03831) 25
7-300
Branch office Bergen auf Rügen:
Schulstraße 1
18528 Bergen on Rügen
Telephone:
(03838) 8044-0
Fax:
(03838) 252576
Office hours:
Monday, Tuesday, Thursday, Friday: 09:00 - 12:00
Tuesday (main building and branch office Bergen auf Rügen): 14:00 - 17:30
Tuesday (branch office in the Justice Center): 14:00 - 16:30
Amtsgericht Stralsund
Hauptstelle:
Bielkenhagen 9
18437 Stralsund
Telefon:
(03831) 257-300
Telefax:
(03831) 257-456
Außenstelle im Justizzentrum:
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telefon:
(03831) 257-300
Zweigstelle Bergen auf Rügen:
Schulstraße 1
18528 Bergen auf Rügen
Telefon:
(03838) 8044-0
Telefax:
(03838) 252576
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag (Hauptgebäude und Zweigstelle Bergen auf Rügen): 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag (Außenstelle im Justizzentrum): 14:00 - 16:30 Uhr