Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

Volltext

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

Gebühren

Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Bescheinigung der Sachkunde; gegebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.

Fristen

keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

erforderliche Unterlagen

Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

  • Ausbildungszeugnissen,
  • Schulungsnachweisen,
  • Bescheinigung über Fortbildungen,
  • Personalausweis.

Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Voraussetzungen

Sachkunde des Antragsstellers

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Formulare

Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: 03831 357-442440

Webseite: Homepage des Veterinärwesens und Verbraucherschutzes des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD34@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.