Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: bekannt gegebene Sachverständige zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen einsehen

Zur Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen können Sachverständige eingesetzt werden, die von der zuständigen Landesbehörde bekanntgegeben worden sind.

Volltext

Zur Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen genehmigungsbedürftiger Anlagen können Sachverständige eingesetzt werden, die von der zuständigen Landesbehörde bekanntgegeben worden sind. Das Bekanntgabeverfahren wird nach der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung) durchgeführt.

Die Bekanntgabe von Sachverständigen gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird im zentralen bundesweiten Recherchesystem für Messstellen nach § 26 BImSchG und Sachverständige nach § 29a BImSchG (ReSyMeSa) veröffentlicht.

Gebühren

erforderliche Unterlagen

Für die Bekanntgabe von Sachverständigen:

  • Identität durch einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zeugnisse, Fachkundenachweis
  • beruflicher Werdegang
  • Referenzen und Arbeitsproben
  • Unabhängigkeits- und Zuverlässigkeitserklärungen

Verfahrensablauf

Die Bekanntgabe setzt einen Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes voraus. Sie ist zu erteilen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt sowie die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen organisatorischen Anforderungen erfüllt. Sachverständige im Sinne von § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Nach der Bekanntgabe erfolgt eine Registrierung im Recherchesystem (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.

zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Mecklenburg-Vorpommern

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Abteilung LUNG 5 - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Di.  09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi.  09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr