Deutscher Weinbrand: Prüfungsnummer beantragen

Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

Verfahrensablauf

Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden.

Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Nimmt die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.

Die Prüfnummer gilt für ein Jahr. Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.

Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren (Prüfbescheid für den Deutschen Weinbrand).

zuständige Stelle

obere Lebensmittelüberwachungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 300

Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Ansprechpartner: