Pflegeperson: Prüfung der Eignung beantragen

  • Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern
  • Zuständig: Jugendamt

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

Volltext

Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien. 

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. 
Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt. 
Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolviert.
Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 
 

  • Bewerbung
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Eheurkunde
  • application
  • Birth certificates
  • Registration certificates
  • marriage certificate
  • Application
  • Birth certificates
  • Registration certificates
  • Marriage certificate

Voraussetzungen

  • Freude und Spaß am gemeinsamen Leben mit Kindern
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Herkunftsfamilien
  • Joy and fun living together with children
  • Willingness to cooperate with the Youth Office and families of origin
  • Joy and fun in living together with children
  • Willingness to cooperate with the youth welfare office and families of origin

Verfahrensablauf

Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.

Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. 

Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

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