Pflegestützpunkte: Beratung erhalten

Kurzfassung

Angepasst an die jeweilige persönliche Situation der Rat- und Hilfesuchenden soll durch Beratung und mögliche Hilfestellungen eine bedarfsgerechte Lösung für die Pflege- und Entlastungsversorgung - ggf. zusammen mit den Angehörigen oder Betreuern - gefunden und vermittelt werden.

Angepasst an die jeweilige persönliche Situation der Rat- und Hilfesuchenden soll durch Beratung und mögliche Hilfestellungen eine bedarfsgerechte Lösung für die Pflege- und Entlastungsversorgung - ggf. zusammen mit den Angehörigen oder Betreuern - gefunden und vermittelt werden.

Volltext

Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten.

Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite.

Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.

Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:

  • Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse), 
  • Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).

Gebühren

erforderliche Unterlagen

Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt .

Voraussetzungen

Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht 

Verfahrensablauf

Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.

zuständige Stelle

Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Pflegestützpunkt

Gänsestraße 2
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: 03831 357-444524

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: pflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de
E-Mail: pflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de
E-Mail: pflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.