Partnerschaft, Trennung und Scheidung: Beratung in Anspruch nehmen

Mit der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) legt der Gesetzgeber ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie als Regelaufgabe der Jugendhilfe fest und markiert damit die Relevanz von Beratung für die Sicherung familialer Beziehungen und die Stärkung elterlicher Erziehungsverantwortung.

Volltext

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.

Voraussetzungen

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

zuständige Stelle

Die Beratung kann durch die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) initiiert werden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und dem Sozialdatenschutz.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

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