Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen

In bestimmten Fällen können Sie sich von der Anschnall- oder Helmpflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.

Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie

  • aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
  • kleiner als 150 cm sind.

Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.

Gebühren

Je nach Art und Umfang der Ausnahme entstehen Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Fristen

Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage des Fachgebietes Verkehrsangelegenheiten des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FG31.50@lk-vr.de
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.