Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden

  • selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden
  • Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
  • Vorlage der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist
  • Bei Nichtvorlage kann das Gesundheitsamt die Herausgabe der Erlaubnisse verlangen.
  • Überprüfung durch das Gesundheitsamt auf Vollständigkeit
  • zuständig: Gesundheitsamt

Wenn Sie einen Beruf im Gesundheitswesen selbstständig ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme dieser Tätigkeit anmelden.

Volltext

    Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

    • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
    • das Geburtsdatum,
    • die Beschäftigungsart,
    • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
    • gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.

    • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
    • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
    • optional: 
      • Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen
    • bei persönlicher Anmeldung vor Ort bei der zuständigen Stelle:
      • Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)

    Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.

    Voraussetzungen

    Die Anzeige betrifft geplante Tätigkeiten in den folgenden Berufen des Gesundheitswesens:

    • Altenpflegerin und Altenpfleger,
    • Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent,
    • Apothekenassistentin und Apothekenassistent,
    • Apothekenfacharbeiterin und Apothekenfacharbeiter,
    • Apothekenhelferin und Apothekenhelfer,
    • Apothekerin und Apotheker,
    • Apothekerassistentin und Apothekerassistent,
    • Ärztin und Arzt,
    • Arzthelferin und Arzthelfer,
    • Audiologie-Phoniatrie-Assistentin und Audiologie-Phoniatrie-Assistent,
    • Diätassistentin und Diätassistent,
    • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • Gesundheitsfürsorgerin und Gesundheitsfürsorger,
    • Hebamme und Entbindungspfleger,
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
    • Hygieneingenieurin und Hygieneingenieur,
    • Hygieneinspektorin und Hygieneinspektor,
    • Gesundheitsingenieurin und Gesundheitsingenieur,
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut,
    • Krankengymnastin und Krankengymnast,
    • Kranken- und Altenpflegehelferin und Kranken- und Altenpflegehelfer,
    • Logopädin und Logopäde,
    • Masseurin und Masseur,
    • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
    • Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter,
    • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
    • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik,
    • Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
    • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
    • Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
    • Orthoptistin und Orthoptist,
    • Pflegefachfrau und Pflegefachmann,
    • Pharmazeutische Assistentin und Pharmazeutischer Assistent,
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter,
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutischtechnischer Assistent,
    • Pharmazieingenieurin und Pharmazieingenieur,
    • Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
    • Podologin und Podologe,
    • Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut,
    • Psychotherapeutin und Psychotherapeut,
    • Rettungsassistentin und Rettungsassistent,
    • Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter,
    • Sprechstundenschwester,
    • Stomatologische Schwester,
    • Zahnärztin und Zahnarzt,
    • Zahnarzthelferin und Zahnarzthelfer,
    • Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
    • Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind. 
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    zurück zur Übersicht

    Zuständige Stellen und Formulare

    Detailansicht »

    Adresse:
    Fachgebiet 33.30 - amtsärztlicher Dienst

    Carl-Heydemann-Ring 67
    18437 Stralsund, Hansestadt

    Telefax: +49 3831 357-444001
    Telefon: 03831 115 (Behördennummer des Landkreises Vorpommern-Rügen)
    Telefon: 03831 357-2301 (Vorzimmer FD Gesundheit)

    Webseite: Amtsärztlicher Dienst des Landkreises Vorpommern-Rügen
    E-Mail: FG33.30@lk-vr.de

    Öffnungszeiten:
    • Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
    • Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie unter der Behördennummer 03831 115 einen Termin. 

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.