Tierische Nebenprodukte: Gewerblichen Umgang anzeigen

  • Anzeige gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten Entgegennahme
  • Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu registrieren.
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Zuständige Behörden: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Responsible authorities: Veterinary and food monitoring offices of the districts and independent cities
  • Organy odpowiedzialne: urzędy ds. weterynarii i monitorowania żywności w okręgach i niezależnych miastach

Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten gewerbsmäßig umgehen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Tierische Nebenprodukte (z. B. verendete Tiere, Schlachtabfälle, Speisereste, ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs, Gülle, Gärreste) unterliegen umfangreichen Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften, um Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier zu verhindern bzw. zu minimieren. Je nach Risikostufe werden die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Kat. 1 Material: Höchste Risikostufe, z. B. Tiere mit TSE/BSE, seuchenkranke Tiere, aber auch tote Heimtiere
  • Kat. 2 Material: Mittlere Risikostufe, z. B. verendete Nutztiere, Gülle
  • Kat. 3 Material: Geringste Risikostufe, z. B. Speisereste (falls nicht von international verkehrenden Verkehrsmitteln stammend), bestimmte Schlachtabfälle, ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs

Je nach Risikostufe sind die tierischen Nebenprodukte entsprechend zu verarbeiten oder zu entsorgen.

Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, dem Inverkehrbringen, dem Vertrieb, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt zu erfolgen. 

 Anlagen oder Betriebe, die bestimmte Tätigkeiten ausüben (Verarbeitungsbetriebe, Verbrennung als Abfall, Mitverbrennung als Abfall, Verwendung als Brennstoff, Biogasanlagen, Kompostanlagen, Herstellung organischer Düngemittel, Zwischenbehandlungsbetriebe, Heimtierfutterhersteller, Lagerbetriebe für tierische Nebenprodukte und Lagerbetriebe für Folgeprodukte) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. 

Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift und der
  • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,
  • anzeigen.

Es können weitere Unterlagen gefordert werden. Daher wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Stelle

Veterinary and food monitoring offices of the districts and independent cities

Urzędy weterynaryjne i urzędy monitorowania żywności w okręgach i niezależnych miastach

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: 03831 357-442440

Webseite: Homepage des Veterinärwesens und Verbraucherschutzes des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD34@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.