Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen: Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen

Volltext

Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

Voraussetzungen

Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

zuständige Stelle

Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 24.10 - Stralsund

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: zur Webseite
E-Mail: FD24@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Fachgebiet 24.20 - Grimmen

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: zur Webseite
E-Mail: FD24@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Fachgebiet 24.30 - Rügen

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: zur Webseite
E-Mail: FD24@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.