Fahrerlaubnis: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen

  • bei Tätigkeit für Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei kann Dienstfahrerlaubnis erworben werden, auch Dienstführerschein genannt
  • Dienstfahrerlaubnis berechtigt dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Tätigkeit Bundeswehr, Bundeswehr oder Polizei besteht
  • für privates Führen eines Fahrzeugs wird allgemeine Fahrerlaubnis benötigt
  • Dienstfahrerlaubnis kann bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden
  • erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig, beispielsweise: Untersuchung Sehvermögen, Schulung in Erster Hilfe oder Fahrprüfung

Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr, der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Volltext

Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.  

Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.

Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Fahrprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein
  • gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Führerscheinbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Homepage der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: Fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Termine können Sie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren oder über die Online-Terminvereinbarung.